Gesunde Arbeit

E-Zigaretten: Dampf gegen Rauch

Seit einigen Jahren gibt es ein neues Produkt auf dem Markt, die E-Zigarette. In jüngster Zeit nehmen Anfragen und Beschwerden von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern sowie Raucherinnen und Rauchern zu. Keimt ein neuer Konflikt rund um den NichtraucherInnenschutz auf?
E-Zigarette
E-Zigarette

Ursprünglich in der USA erfunden, ließ sich Lik Hon im Jahr 2003 eine markttaugliche „flammenlose elektronisch zerstäubende Zigarette“ patentieren. Von China aus sind E-Zigaretten in den letzten Jahren weltweit umsatzmäßig enorm explodiert. Ein angepeilter Marktanteil bei den Rauchwaren um die 20 Prozent ist nicht unrealistisch. Beispielsweise baut Phillip Morris in Italien ein eigenes Werk und setzt mit viel Aufwand auf dieses Produkt.

Das Funktionsprinzip ist wie bei Nebelmaschinen, bekannt aus Diskothek und Theater. Die E-Zigarette besteht aus Akku, Verdampfer, Flüssigkeitsbehältnis und Mundstück. Entweder automatisch beim Saugen am Mundstück oder per Knopfdruck heizt der Verdampfer auf 65 bis 120 °C auf und die Flüssigkeit (das Liquid) verdampft. Das entstehende Aerosol (Nebel) wird vom Menschen inhaliert. Man spricht deshalb auch nicht vom Rauchen, sondern vom Dampfen. Das Liquid besteht im Wesentlichen aus Propylenglykol, Glycerin, Aromastoffen und Nikotin. Es gibt aber auch nikotinfreie Liquids.


Gesundheitliche Risiken
Bei der Benutzung der E-Zigarette verbrennen keine Stoffe wie bei Tabakrauchwaren. Deswegen werden die gesundheitlichen Risiken durch Konsum von E-Zigaretten und durch passive Inhalation kontrovers diskutiert. Mögliche gesundheitliche Langzeitwirkungen sind noch nicht erforscht.

Das deutsche Krebsforschungszentrum veröffentlichte im April 2013 sein gesammeltes Wissen über die E-Zigarette. Wichtige Kernaussagen sind:

  • Die elektrische Zigarette kann derzeit nicht als bedenkenlos bewertet werden.
  • Der Verbraucher hat keine zuverlässigen Informationen zur Produktqualität.
  • Elektrische Zigaretten weisen verschiedene technische Mängel auf (auslaufende Kartuschen, unbeabsichtigte Nikotinaufnahme beim Wechsel von Kartuschen, Möglichkeit einer unbeabsichtigten Überdosierung).
  • Manche Hersteller deklarieren die Liquids unzureichend und teilweise auch falsch.
  • Die Liquids enthalten Inhaltsstoffe, die bei Kurzzeitgebrauch die Atemwege reizen und zu allergischen Reaktionen führen können sowie bei wiederholter Inhalation über einen längeren Zeitraum hinweg möglicherweise gesundheitsschädlich sind.
  • Das Aerosol mancher Liquids enthält gesundheitsschädliche Substanzen (Formaldehyd, Acetaldehyd, Acrolein, Diethylenglykol, Nickel, Chrom, Blei).
  • Elektrische Zigaretten unterscheiden sich zum Teil erheblich in ihrer Funktionalität (Aerosolbildung, Abgabe von Nikotin ins Aerosol).
  • Eine gesundheitliche Belastung Dritter kann nicht ausgeschlossen werden, da beim Konsum elektrischer Zigaretten feine und ultrafeine lungengängige Flüssigkeitspartikel, Nikotin und krebserzeugende Substanzen in die Raumluft abgegeben werden.
  • Im Rahmen der NichtraucherInnenschutzgesetze sollten elektrische Zigaretten grundsätzlich herkömmlichen Zigaretten gleichgestellt sein.

E-Zigaretten mit Krebsgiften
„Rauchen ist out, Dampfen ist in ‒ wird es doch als gesündere Alternative angepriesen. Unser Test zeigt jedoch: Auch den E-Zigaretten entströmen Krebsgifte“, stellte die deutsche Konsumentenzeitschrift „Öko-Test“ in ihrer Ausgabe Mai 2014 fest. Das Testergebnis ergab, dass die E-Zigarette keine Alternative zur normalen Zigarette darstellt. Das „Öko-Test“-Urteil: „Unter dem Strich gab es nur ‚ungenügende‘ Gesamturteile. Rauchen ohne schlechtes Gewissen funktioniert auch mit der E-Zigarette nicht. In allen Dämpfen wurde neben krebserregendem Formaldehyd eine Reihe weiterer bedenklicher Substanzen wie z. B. Acetaldehyd nachgewiesen. Hinzu kommt eine lausige Deklaration zum Umgang mit den Produkten. Ein Gerät ist als nicht verkehrsfähig einzustufen.“

Hauptbestandteil des Liquids von bis zu 90 % ist Propylenglykol. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung ortet durch Propylenglykol im Dampf die Gefahr, dass Nasen- und Rachenschleimhaut gereizt und die Lungenfunktion beeinträchtigt wird. Bei Personen, die über Jahre propylenglykolhaltigem Bühnennebel ausgesetzt waren, traten häufiger Atemwegs-, Hals- und Nasenreizungen auf als bei nicht exponierten Personen.

Insgesamt bewertet das renommierte deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), dass eine gesundheitliche Belastung durch passive Inhalation aufgrund der unübersichtlichen Datenlage zu E-Zigaretten nicht auszuschließen sei, und empfiehlt, das Rauchen (Dampfen) von E-Zigaretten in NichtraucherInnenzonen zu untersagen und sie im Sinne des NichtraucherInnenschutzes wie herkömmliche Zigaretten zu behandeln.


Kommen Dampfverbote?
Sowohl die Regelungen im § 30 ASchG zum NichtraucherInnenschutz als auch über Rauchverbote im Tabakgesetz erfassen nunmehr E-Zigaretten (seit 1.5.2018 bzw. seit 13.8.2015). Wo Rauchen verboten ist, ist auch Dampfen verboten!

Datum 10.9.2014 11:53, aktualisiert 6.9.2019

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