Gesunde Arbeit

Mitbestimmung auf EU-Ebene

Die Arbeitnehmer:innenvertretungen setzen auf verschiedenen Wegen die Interessen ihrer Mitglieder durch, so beispielsweise auch auf EU-Ebene. In Brüssel sind dazu das AK EUROPA Büro und das ÖGB-Europabüro angesiedelt, ein Ausschuss, der sich mit den Richtlinien des Arbeitnehmer:innenschutzes befasst sowie eine Agentur für die Sammlung und Aufbereitung von Wissen.
Auf EU-Ebene setzen sich AK EUROPA Büro und ÖGB-Europabüro für die Interessen der Arbeitnehmer:innen ein.
Mitbestimmung auf EU-Ebene Auf EU-Ebene setzen sich AK EUROPA Büro und ÖGB-Europabüro für die Interessen der Arbeitnehmer:innen ein.

Zentral ist neben der Erarbeitung des aktuellen Wissensstandes die Möglichkeit, diesen an Entscheidungsträger:innen weiterzugeben und dessen Anwendung dadurch im EU-Recht zu ermöglichen – immer mit dem Ziel, die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen zu erhalten.

AK EUROPA Büro in Brüssel Die Bundesarbeitskammer hat bereits vor dem EU-Beitritt Österreichs im Jahr 1995 in Brüssel ein Büro eingerichtet. Das AK EUROPA Büro setzt sich vor Ort in Brüssel für die Interessen der Arbeitnehmer:innen ein.
Die Aufgaben des Büros sind:

  • Vertretung der AK bei europäischen Institutionen und Interessensorganisationen
  • Monitoring von EU-Aktivitäten
  • Wissensweitergabe von Brüssel nach Österreich
  • Bekannt- und Weitergabe der Expertise und der Standpunkte der AK in Brüssel

Die AK ist nicht nur in Österreich, sondern auch in Brüssel eine tatkräftige Stütze der österreichischen Gewerkschaftsbewegung. Die Interessenvertretung in Brüssel wird gemeinsam vom AK EUROPA Büro und dem ÖGB-Europabüro wahrgenommen. Inhaltlich liegt in der interessenpolitischen Arbeit ein starker Fokus auf dem sozialen und ökologischen Umbau der Wirtschaft im Sinne der Arbeitnehmer:innen.

Der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Dieses Gremium der Europäischen Kommission (EK) berät zu Fragen im Arbeitnehmer:innenschutz. Der Ausschuss besteht aus einem Mitglied von Regierung, Gewerkschaft und Arbeitgeber:innenvertretung je EU-Mitgliedstaat. Er erarbeitet Kriterien und Ziele zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren, macht auf notwendige Ausbildungs-/Forschungsaktivitäten aufmerksam und die dort eingerichteten Arbeitsgruppen erstellen Empfehlungen zu speziellen Themen.

EU-OSHA Die EU-Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) berücksichtigt bei ihren Arbeitsschwerpunkten ein breites Interessenspektrum. Der Verwaltungsrat, mit Vertreter:innen von Regierungen, Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen jedes Mitgliedstaates und einem Vertreter bzw. einer Vertreterin der Europäischen Kommission, entscheidet über Strategie, Ziele sowie Programmplanung der EU-OSHA. Den Vorsitz haben abwechselnd Mitglieder der Interessengruppen. Zusätzlich werden vom Verwaltungsrat Berater:innengruppen ernannt. Sie unterstützen die Agentur strategisch und durch Rückmeldungen zu deren Arbeit.

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