Gesunde Arbeit

Die AK-Wahl: Deine Stimme macht uns stärker!

Im Frühjahr 2024 wählen Österreichs Arbeitnehmer:innen wieder das Parlament der Arbeiterkammer. Sie bestimmen damit die politische Ausrichtung ihrer Interessenvertretung. Organisiert wird die AK-Wahl von den neun selbstständigen Arbeiterkammern, jede AK hat ihren eigenen Wahltermin und ihre wahlwerbenden Gruppen.
Die AK-Wahlen finden im Frühjahr 2024 statt.
Die AK-Wahlen finden im Frühjahr 2024 statt.

Die Arbeiterkammern in Salzburg, Vorarlberg und Tirol haben bereits Ende Jänner bzw. Anfang Februar gewählt, im März folgen Kärnten und Oberösterreich. Im April wählen dann die Arbeitnehmer:innen in den übrigen Bundesländern, wobei die AK Steiermark am 29. April 2024 den Schlusspunkt setzt. In jedem Bundesland wurden und werden durch gleiche, geheime und direkte Wahl für jeweils fünf Jahre die Mitglieder der Vollversammlungen, genauer gesagt die wahlwerbenden Gruppen, gewählt. Diese Gruppen treten mit ihren jeweiligen politischen Programmen zur Wahl an. Die Arbeitnehmer:innen bestimmen daher so mit, wie sich das Arbeitnehmer:innen-Parlament zusammensetzt, und damit auch, welche politische Ausrichtung die AK für die nächsten fünf Jahre verfolgen soll.

Wer kann wählen? Mit ein paar Ausnahmen (z. B. öffentlich Bedienstete) sind alle, die unselbstständig beschäftigt sind, AK-Mitglieder und damit wahlberechtigt: Insgesamt sind das fast vier Millionen Personen.
Das AK-Wahlbüro stellt ihren Mitgliedern rechtzeitig schriftlich alle notwendigen Informationen zur Verfügung.
Im Gegensatz zu anderen Wahlen sind alle wahlberechtigt, die in einem österreichischen Beschäftigungsverhältnis stehen. Es ist dabei egal, welchen Pass sie haben. Wählen dürfen also auch jene Menschen, die keine EU-Bürger:innen sind. Sie alle haben die Chance mitzubestimmen. Es ist wichtig, diese demokratische Mitbestimmungsmöglichkeit zu nutzen. Denn je mehr Menschen an der AK-Wahl teilnehmen, desto stärker ist die AK. Und je stärker die AK ist, desto besser kann sie sich für die Anliegen der Arbeitnehmer:innen einsetzen und desto selbstbewusster kann die AK diese auch in ihrer täglichen Arbeit und im politischen Geschehen vertreten.


Warum die AK so wichtig ist Die AK kämpft für Anliegen der arbeitenden Menschen. Neben ihrer breit gefächerten Beratungstätigkeit bringt sie sich politisch ein und unterstützt die Gewerkschaften bei ihrer Arbeit. Die Arbeiterkammern haben als gesetzliche Vertretung der Arbeitnehmer:innen das Recht, Gesetze zu begutachten, bevor sie im Parlament beschlossen werden. AK-Expertinnen und -Experten analysieren und prüfen die Gesetzesvorschläge und bringen mittels Stellungnahmen die Anliegen der Arbeitnehmer:innen ein.
Gewerkschaften und Arbeiterkammern arbeiten eng zusammen und sind gemeinsam die starke Vertretung der Arbeitnehmer:innen in Österreich. Setzen Sie bei der AK-Wahl mit Ihrer Stimme ein Zeichen – ein Zeichen für mehr Gerechtigkeit für alle Arbeitnehmer:innen!

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