20.11.2020: Gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe im Betrieb – chemische Gefahren erkennen und beurteilen
Zahlreiche Arbeitsstoffe besitzen ein gesundheitsgefährdendes Potenzial. Oft aber werden solche Gefahren nicht oder nicht richtig eingestuft. Gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, derartige Gefahren beim Umgang mit diesen Arbeitsstoffen umfassend zu bewerten und entsprechende Maßnahmen abzuleiten.
Auch die laufenden gesetzlichen Veränderungen in diesem Fachgebiet erfordern eine ständige Überprüfung und ggf. Anpassung der bereits bestehenden Bewertung. So traten durch die Änderungen in der Grenzwerteverordnung GKV 2011 neue Bestimmungen in Kraft, die eine Neubewertung bereits etablierter Maßnahmen notwendig machen können. Die neue Kennzeichnung gemäß GHS und die geänderten, umfangreicheren Sicherheitsdatenblätter gemäß REACH erfordern ein strukturiertes Datenmanagement. Im Notfall muss rasch und sicher auf die aktuellen Daten gesundheitsgefährdender Arbeitsstoffe zurückgegriffen werden können.
Die TeilnehmerInnen dieses Kurses bekommen einen umfassenden Überblick zum Themenkreis „Gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe im Betrieb“ aus Sicht des ArbeitnehmerInnenschutzes. Dabei werden anhand von Beispielen aus der Praxis die Berührungspunkte zum Mutterschutz, zu Kinder- und Jugendbeschäftigungsverboten, zu diversen Gesundheitsschutzverordnungen sowie zu zahlreichen anderen Präventivregelungen hergestellt.
Zielgruppe
Arbeitgeber, Betriebsleiter, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsvertrauenspersonen
Kosten: 220 Euro
Anmeldung
Daniel Scheiber, E-Mail: daniel.scheiber@bfi-tirol.at oder auf der Website des BFI Tirol