Arbeitszeit hat Grenzen: Urlaubszeit = Erholungszeit!
Außer Frage steht, dass der vermehrte Einsatz von mobiler Arbeit, sowohl Chancen als auch Risiken birgt. Während Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit schätzen, flexibler zu arbeiten und eine bessere Balance zwischen Beruf und Privatleben zu erreichen, kann die ständige Erreichbarkeit auch zu psychischer Belastung führen. Unklare Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit, beschleunigte Arbeitsrhythmen und die Erwartungshaltung der Arbeitgeber:innen hinsichtlich Erreichbarkeit im Urlaub und Freizeit belasten auf Dauer die Gesundheit der Beschäftigten.
Gesundheitliche Auswirkungen der ständigen Erreichbarkeit Die gesundheitlichen Auswirkungen sind erheblich. Wer ohne ausreichende Erholung unter hohem Druck arbeitet, riskiert seine Gesundheit. Die Folgen können von Erschöpfungsdepression oder Burn-out über Schlafstörungen bis hin zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen reichen. Zudem steigt das Risiko für erhöhte Krebs- und Sterblichkeitsraten. Die Einhaltung und Umsetzung von Erholungsphasen sind daher für die Gesundheit und das langfristige Wohlergehen der Arbeitnehmer:innen unerlässlich.
Erreichbarkeit im Urlaub: Verantwortung der Arbeitgeber:innen Grundsätzlich sind Arbeitnehmer:innen nicht verpflichtet, während ihres Urlaubs erreichbar zu sein oder berufliche Anrufe entgegenzunehmen. Sowohl das Arbeitszeitgesetz als auch das Arbeitsruhegesetz stellen das Recht von Arbeitnehmer:innen von Arbeitnehmer:innen auf Erholung und Freizeit, auch im Urlaub, sicher.
Arbeitgeber:innen sind gesetzlich verpflichtet, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes sowie des Arbeitsruhegesetzes einzuhalten. Diese Gesetze schützen die Freizeit der Arbeitnehmer:innen, einschließlich ihrer Urlaubszeit. Rufbereitschaft kann – in Grenzen – vereinbart werden, muss aber extra abgegolten werden. Sie gilt nicht in der Urlaubszeit.
Die Verantwortung für die Gesundheit der Beschäftigten liegt in der Verantwortung der Arbeitgeber:innen. Im Arbeitsalltag sind zudem die Führungskräfte gefragt, darauf zu achten dass Arbeitnehmer:innen nicht in der Freizeit kontaktiert werden.
Über die Rolle des Betriebsrats Studien zeigen, dass vier von zehn Arbeitnehmer:innen in Österreich von ihren Arbeitgeber:innen im Urlaub kontaktiert werden. Sollte dies auch bei Ihnen der Fall sein, sollten Sie sich an ihren Betriebsrat, die Arbeiterkammer oder ihre Gewerkschaft wenden.
Der Betriebsrat spielt eine wesentliche Rolle bei der Gewährleistung der Einhaltung von Gesetzen und Kollektivverträgen und der Schaffung klarer Regelungen im Betrieb. Besonders im Zusammenhang mit der Erreichbarkeit im Urlaub und der Nichterreichbarkeit während der Freizeit kann der Betriebsrat eine bedeutende Funktion einnehmen und sich für Ihre Interessen einsetzen.
Er kann mit der Arbeitgeber:innenseite Betriebsvereinbarungen abschließen. Solche Vereinbarungen können klare Regelungen für die Nichterreichbarkeit während des Urlaubs und der Freizeit festlegen. Dadurch wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet und die Freizeit geschützt. Der Betriebsrat kann darauf achten, dass die betrieblichen Regelungen im Arbeitsalltag eingehalten werden.
Forderung nach einem Gesetz auf Nichterreichbarkeit Arbeiterkammer und Gewerkschaften setzen sich für die Einführung eines Gesetzes zur Regelung der Nichterreichbarkeit während der Freizeit, insbesondere im Urlaub, ein. Ein solches Gesetz ist bereits in Portugal in Kraft getreten: Dieses untersagt Arbeitgeber:innen, ihre Beschäftigten abseits der vereinbarten Arbeitszeit zu kontaktieren. Verstöße können sogar mit Strafen belegt werden.
Sie haben arbeitsrechtliche Anliegen oder Fragen zur Erreichbarkeit im Urlaub? Wenn auch Sie im Urlaub von Ihrem Arbeitgeber kontaktiert werden, können Sie sich an die Arbeiterkammer wenden. Die AK bietet kostenlose Beratung und Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen.
In diesem Video der Arbeiterkammer gibt es Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema: Chef ruft im Urlaub an: Musst du erreichbar sein?
Angebote der Gesunden Arbeit zum Thema „Erreichbarkeit im Urlaub“