Gesundheitsminister Anschober soll endlich definieren, welche ArbeitnehmerInnen besonders vor Corona geschützt werden sollen. Das fordert Johann Kalliauer, Präsident der AK Oberösterreich.
Auf Basis der Bau-Sozialpartnervereinbarung hat die AUVA eine Checkliste für Bauarbeiten erstellt, um rasch die richtigen Schutzmaßnahmen auf Baustellen anwenden zu können.
Die neuen Hygieneregeln des Gesundheitsministeriums schreiben das Tragen von Mund-Nasen-Schutz im Einzelhandel vor. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema hat das Gesundheitsministerium nun in einem Dokument zusammengefasst.
Das Gesundheitsministerium hat mit Erlass vom 31. März 2020 Hygieneregeln für Supermärkte und Drogerien/Drogeriemärkte (Tragen von Schutzmasken/Mund-Nasen-Schutz und sonstige Schutzmaßnahmen) bekannt gemacht. Diese zusätzlichen Hygieneregeln sind unverzüglich, spätestens jedoch mit 6. April 2020 umzusetzen.
Der Verband Arbeitssicherheit (VAS) schließt sich allen vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz veröffentlichten Empfehlungen zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus Covid-19 an.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert ein Beschäftigungsverbot für alle schwangeren Arbeitnehmerinnen während der Coronakrise. „Prävention ist hier der sicherste Weg“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Die Arbeitsinspektion stellt klar, wann Atemschutzmasken getragen werden sollten. Außerdem: Wann welche persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Gesundheitsbereich und in der Pflege notwendig ist. Auch bei Arbeiten von Fremdfirmen in Bereichen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko ist Vorsicht geboten.
Das Arbeiten bei engem persönlichem Kontakt ist in der aktuellen Situation, der SARS-CoV-2-Pandemie, ohne persönliche Schutzausrüstung nicht zu empfehlen.