Die Arbeitsinspektion kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften zum ArbeitnehmerInnenschutz vor Ort in den Betrieben und auf Baustellen. Bei unserer Tätigkeit im Außendienst werden oft jugendliche ArbeitnehmerInnen angetroffen.
Die Forschung erhebt und beschreibt die Wünsche, Einstellungen und Wertehaltungen der Generation Z. Viele Unternehmen verabsäumen es, passende Angebote an die zukünftigen, neuen ArbeitnehmerInnen zu machen.
Heute präsentierte die Österreichische Gesellschaft für Arbeitsmedizin (ÖGA) mit Recht voller Stolz ihren neuen „Leitfaden zur arbeitsmedizinischen Beurteilung langer Arbeitszeiten“, basierend auf der Novelle zum Arbeitszeitgesetz (AZG) vom September 2018.
Der 12-Stunden-Tag musste zwangsläufig zu einer Neubeurteilung bestehender Grenzwerte für gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz führen, welche nun – etwas verzögert – auch umgesetzt wird. Roland Spreitzer von der AK Oberösterreich schreibt auf dem A&W-Blog über Sinn und Unsinn geänderter Grenzwerte.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert erstmalig den Burn-out Begriff und stellt klar: Burn-out ist ausschließlich arbeitsbedingt und eine Folge von chronischem Arbeitsstress. Die Anerkennung von Burn-out als Berufskrankheit muss nun rasch folgen.
Nicht alle Praktikantinnen und Praktikanten finden am Arbeitsplatz faire Bedingungen vor. Um der Ausbeutung junger Menschen den Kampf anzusagen, haben die Arbeiterkammer Salzburg, der ÖGB Salzburg, die Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK) und die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) an der Uni Salzburg und an der FH Salzburg das „Gütesiegel Praktikum“ ins Leben gerufen.
Die Richtlinie 94/33/EG wurde vom Rat der Europäischen Union am 22. Juni 1994 erlassen. Das Hauptziel der Richtlinie ist nach Art. 1 das Verbot der Kinderarbeit. Sie legt Mindeststandards fest, um in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen besseren Schutz der Sicherheit und Gesundheit junger ArbeitnehmerInnen zu gewährleisten.
Lange Arbeitszeiten, zu geringe Pausen und Schichtarbeit bergen erhöhte Risiken für Arbeitsunfälle und Fehlhandlungen. Mit dem XIMES-Risikorechner können die Risiken aus tatsächlichen oder geplanten Arbeitszeiten einfach und schnell berechnet werden.
Eine 15-jährige Ferialarbeiterin verletzte sich an einer störanfälligen Bügelmaschine. Niemand hatte sie über die Gefährlichkeit der Maschine aufgeklärt und sie in deren Handhabung unterwiesen. Laut Oberstem Gerichtshof (OGH) steht ihr wegen dieser groben Fahrlässigkeit eine Integritätsabgeltung zu.
Von Infos zum Pflichtpraktikum über Unterstützung bei Arbeitszeitverstößen bis hin zu Initiativen, die die Ausbildung attraktiver machen: Die Jugendexperten der AK Tirol informieren, beraten und unterstützen. Denn sie wissen, wo die jungen Menschen der Schuh drückt.
Die Arbeiterkammer hat in acht wesentlichen Themenbereichen Forderungen an die nächste Bundesregierung formuliert. Hier finden Sie die AK-Forderungen zum Themenbereich „Arbeitsbedingungen – Druck in der Arbeitswelt“.