Während Kälte im Winter zu zusätzlicher Belastung von ArbeitnehmerInnen im Freien wird, kann es auch in Gebäuden durchaus frostig werden. In Arbeitsräumen sind jedoch im Regelfall vorgegebene Mindesttemperaturen zu erreichen. Arbeiten in kalter Umgebung kann aber sowohl in Innenräumen als auch im Freien erforderlich sein. Egal ob saisonal bedingte Arbeit im Winter oder aber ständige Kältearbeit im Innenraum: Besondere Anforderungen für Kältearbeit sind ab +15 °C zu beachten.
Arbeiterinnen arbeiten als Verpackerin in der Pharmaindustrie, Wäscherei- oder Maschinenarbeiterin, Mechatronikerin oder „direkt auf der Linie“. Das ist ein kleiner Ausschnitt der Tätigkeitsbereiche der 337 Wiener Frauen, die im Rahmen der Studie „So leben wir heute. Wiener Industriearbeiterinnen berichten über ihr Leben“ befragt wurden.
Die Pläne der Regierung im Zuge der geplanten Novelle zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes die täglichen Ruhezeiten nach einem Rufbereitschaftseinsatz zu verkürzen, kritisiert AK Präsidentin Renate Anderl „als nicht akzeptabel."
Gesetzlich geregelte Arbeitszeiten sind in verschiedenen Rechtsvorschriften zu finden. Für den Großteil der ArbeitnehmerInnen gelten das Arbeitszeitgesetz (AZG) und das Arbeitsruhegesetz (ARG).
Rund fünf Prozent der österreichischen Bevölkerung sind alkoholsuchtkrank, weitere zehn Prozent trinken in einem schädlichen Ausmaß. Diese Situation spiegelt sich auch am Arbeitsplatz wider.
Klaus Hochreiter ist Geschäftsführer und Gesellschafter von eMagnetix. Das 2008 gegründete Unternehmen ist im Bereich Online-Marketing für mittlerweile 250 Kunden aus 23 Ländern tätig. Die Firma hat aktuell 25 Beschäftigte und hat die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich realisiert. Wir haben Herrn Hochreiter zum Interview gebeten.
Die Schlafapnoe (Atempausen im Schlaf) ist eine heimtückische Schlafstörung: Man bemerkt sie nicht selbst. Schlafapnoe beginnt meist mit Schnarchen. Auswirkungen sind Müdigkeit und Einschlafneigung. Männer über 40 Jahren sind besonders betroffen.
Mit 1.9.2018 wurde neben dem Arbeitszeitgesetz auch das Arbeitsruhegesetz geändert. Dadurch können ArbeitgeberInnen aller Branchen durch eine „Vereinbarung“ mit dem Betriebsrat oder sogar mit der/dem einzelnen ArbeitnehmerIn, Beschäftigte einfacher zu Wochenenddiensten oder Arbeit an Feiertagen drängen.