Kumulationsprinzip bedeutet, dass jede Übertretung von Verwaltungsvorschriften getrennt zu bestrafen ist. Das gilt auch im ArbeitnehmerInnenschutz. Die abschreckende Wirkung des Kumulationsprinzips schützt ArbeitnehmerInnen vor systematischer Ausbeutung in großem Stil.
Vier von zehn Beschäftigten sind zumindest einem Risiko für psychische Probleme an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt. Die Broschüre „Verfahren zur Erhebung psychischer Arbeitsbelastung“ stellt Beispiele für Verfahren vor, mit denen die psychische Arbeitsbelastung erhoben werden kann.
„Wenn die Regierung jetzt eine generelle FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen plant, dann muss damit ein Freistellungsanspruch für Schwangere einhergehen“, fordert Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft GPA.
COVID-19 kann unter bestimmten Voraussetzungen in Österreich als Berufskrankheit anerkannt werden. In Deutschland wird eine COVID-19-Erkrankung von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter bestimmten Voraussetzungen auch als Arbeitsunfall anerkannt.
In Österreich wurden im Jahr 2019 exakt 1.198 Erkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt, 81 davon für das Bundesland Salzburg. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs. Um Klarheit über die tatsächlichen Dimensionen zu schaffen, muss die angekündigte Modernisierung der Liste der Berufskrankheiten endlich umgesetzt werden.
Der 74. Treffpunkt Sicherheitsvertrauenspersonen aktuell gab einen Überblick zu aktuellen Grenzwerten von gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen und zeigte den Handlungsbedarf zur Erweiterung der Berufskrankheitsliste auf. Das Video der Veranstaltung können Sie sich auf www.gesundearbeit.at ansehen.
Die Website www.eval.at präsentiert sich in einer neuen, frischen und zeitgemäßen Optik, welche zudem für Mobilgeräte optimiert ist. Rufen Sie die Inhalte von Ihrem PC oder Ihrem Smartphone ab und nutzen Sie die Website für die Erstellung Ihrer Arbeitsplatzevaluierung!
In Österreich sterben jährlich etwa 1.800 Menschen an arbeitsbedingten Krebserkrankungen. Eine digitale zentrale Expositionsdatenbank soll in Zukunft bei der Prävention und der Anerkennung dieser Erkrankungen als Berufskrankheit unterstützen.
Der Anfang 2020 ausgeweitete Unfallversicherungsschutz bei der Arbeit soll mit der neuen Homeoffice-Regelung dauerhaft ausgeweitet werden. Michael Gogola von der Gewerkschaft GPA erklärt im Video-Interview die neuen Bestimmungen.
Corona prägt die Arbeitswelt, verändert Arbeitsbedingungen und beansprucht die Psyche der ArbeitnehmerInnen. ArbeitgeberInnen sind gefordert. Vor allem in Krisenzeiten ist der psychische Gesundheitsschutz wichtiger denn je.
Patricia Pfatschbacher, Sozialversicherungsreferentin in der Salzburger Arbeiterkammer, gibt einen Einblick in die Beratungspraxis rund um das Thema Berufskrankheiten und die Schwierigkeiten, mit denen Betroffene oft zu kämpfen haben.
Das Transportunternehmen Alois Maierhofer GmbH aus Loosdorf lebt ArbeitnehmerInnenschutz vielseitig. Eine Reihe von Maßnahmen trägt sowohl zum Schutz der ArbeitnehmerInnen als auch der KundInnen bei.