Das EU-Programm REFIT „zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung“ verspricht, alte und überholte EU-Rechtstexte durch ein einfaches und effizientes EU-Recht zu ersetzen. In der Praxis stellt sich jedoch heraus, dass REFIT ein Wunschprogramm für Unternehmen ist; die offizielle Zielsetzung lautet „Vorrang für KMU“.
Gute Beispiele und praxisnahe Lösungsmöglichkeiten zum Thema Evaluierung psychischer Belastungen standen im Mittelpunkt des 59. Treffpunkts Sicherheitsvertrauenspersonen Aktuell am 2. Juni 2015. Die Beiträge der Vortragenden stehen nun zum Download zur Verfügung.
Der Schwerpunkt der neuesten Ausgabe des Magazins Sichere Arbeit ist dem Themenbereich "sicheres und gesundes Arbeitsumfeld" gewidmet. Die Zahl der Arbeitsunfälle ist zwar im letzten Jahr gesunken, dennoch bleibt sowohl im betrieblichen Umfeld als auch in Österreichs Kindergärten, Schulen und Hochschulen weiterhin viel zu tun, um die Sicherheit zu heben und Unfälle zu verhindern.
Die große Herausforderung für die Arbeitswelt von heute liegt darin, sie so zu gestalten, dass die Beschäftigten auch psychisch gesund bleiben. Die AK Oberösterreich sieht darin einen großen Teil ihrer Verantwortung. Mit der neuen Broschüre zeigt sie Ursachen und Folgen von psychischen Belastungen auf und bietet Lösungsansätze für betriebliche Akteurinnen und Akteure.
Mit dieser Studie wird eine repräsentative Bestandsaufnahme der Arbeitssituation von ArbeitsmedizinerInnen, Sicherheitsfachkräften und ArbeitspsychologInnen in Österreich als Grundlage für die Weiterentwicklung des ArbeitnehmerInnenschutzes vorgenommen.
Die aktuellen Zahlen verdeutlichen die Dramatik: Im Jahr 2014 waren die Versicherten der Gebietskrankenkasse Oberösterreich in Summe 100.840 Wochen aufgrund psychischer Erkrankungen im Krankenstand. Immer mehr Menschen nehmen Psychopharmaka, um dem Druck standhalten zu können. Psychische Belastungen wirken auf die Beschäftigten vor allem auch in der Arbeit ein. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer fordert deswegen ein schärferes Vorgehen gegen krankmachende Arbeitsbedingungen und einen Kündigungsschutz im Krankenstand.
200 BesucherInnen kamen zur Präsentation von drei Fachbüchern zum Thema Sicherheit und Gesundheit in der Arbeit und zur Lesung aus dem Buch „Innenansichten“ von Sektionschefin i.R. Eva-Elisabeth Szymanski am 18. Mai 2015. Das Video zeigt die Highlights der Veranstaltung.
Im Bundesgesetzblatt sind die Änderungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes 1979 am 27. Mai 2015 kundgemacht worden. Die neuen Bestimmungen treten schon mit 1. Juni 2015 in Kraft. § 40 Abs. 2a, 3a und 4a ASchG gelten noch bis 31. Mai 2027.
Die Broschüren "Arbeitsstätten" und "Verfahren zur Erhebung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz" wurden aktualisiert und stehen zum Download zur Verfügung.
Körperlich anstrengend, Termindruck und viel zu viele Unfälle. Bauarbeiter leiden unter ihrer Arbeit. Die AK fordert eine Notbremse. Neben mehr Kontrollen sollte das Best- das Billigstbieterprinzip ablösen.