Die wichtigsten Themen der aktuellen Ausgabe des Magazins Sichere Arbeit: Wissenswertes zum Belastungs-Beanspruchungs-Konzept, ein Zwischenbericht zur "Hände gut, alles gut!"-Kampagne sowie Ergebnisse des AUVAfit-Programms.
Die neue Broschüre gibt suchtpräventive Informationen für Betriebe und wurde im Rahmen von "Alkohol 2020" vom Institut für Suchtprävention (ISP) der Sucht- und Drogenkoordination Wien erarbeitet.
Die österreichischen Arbeitsbedingungen sind im Europa-Vergleich gut. Aber: Stress belastet die ArbeitnehmerInnen enorm. Alle Infos dazu liefert die Broschüre "Österreichische Arbeitbedingungen im Europa-Vergleich" aus der Reihe "Daten und Fakten" der AK Oberösterreich.
Richtiger Sonnenschutz ist nicht nur in der Freizeit, sondern auch bei der Arbeit wichtig. Unter dem Motto „Sonne ohne Schattenseiten“ gibt die AUVA Tipps zur Vorsorge.
Mit der Studie "Bestandsaufnahme der Arbeitssituation der ArbeitsmedizinerInnen, Sicherheitsfachkräfte und ArbeitspsychologInnen in Österreich" wird eine repräsentative Bestandsaufnahme der Arbeitssituation von ArbeitsmedizinerInnen, Sicherheitsfachkräften und ArbeitspsychologInnen in Österreich als Grundlage für die Weiterentwicklung des ArbeitnehmerInnenschutzes vorgenommen.
Das Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Maschinen, Geräten, Ausrüstungen oder deren Teile oder Zubehör im harmonisierten Bereich und die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen (Maschinen - Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG; MING) trat am 10. Juli 2015 in Kraft.
Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vergibt seit 2009 den Filmpreis „Gesunde Arbeitsplätze“, der mit 5 000 EUR dotiert ist und auf der DOK Leipzig verliehen wird. Einreichungen sind noch bis 13.7.2015 möglich.
Ein effektives Gesundheitsmanagement ist eine Herausforderung für Unternehmen und abhängig von der Unternehmensgröße. Größere Unternehmen tun sich leichter als kleine.
Laut Wetterprognosen soll das Thermometer die 35 Grad-Marke heuer mehrmals überschreiten. Seit 2013 gibt es aufgrund einer gesetzlichen Regelung ab 35 Grad Celsius hitzefrei für Bauarbeiter.