Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) definiert Gewalt am Arbeitsplatz als „eine Handlung, eine Begebenheit oder ein von angemessenem Benehmen abweichendes Verhalten, wodurch eine Person im Verlauf oder in direkter Folge ihrer Arbeit schwer beleidigt, bedroht, verletzt, verwundet wird.“
Eine Belästigung liegt vor, wenn Verhaltensweisen gesetzt werden, die die Würde der betroffenen Person verletzt oder dies bezweckt, die für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht und anstößig ist und dadurch für diese Person ein einschüchterndes, feindseliges, entwürdigendes, beleidigendes oder demütigendes
Umfeld schafft oder dies bezweckt.
Stalking beschreibt nach Voß und Hoffmann„das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische und/oder psychische Unversehrtheit und Sicherheit dadurch bedroht wird.“
Gehen die MitarbeiterInnen auf gleicher Ebene gegeneinander vor, spricht man von Mobbing. Gehen die Angriffe von MitarbeiterInnen gegen Vorgesetzte aus, spricht man von Staffing. Werden MitarbeiterInnen von ihren Vorgesetzen gemobbt, handelt es sich um Bossing.